In dem Berliner Ein-Mann-Verlag erschienen im vorigen Jahr "Siebenunddreißig Glossen gegen den Bestseller", in denen nicht nur dem üblichen Schund von Rosamunde Pilcher und Hera Lind, sondern dankenswerterweise auch den Büchern von Feuilleton-Lieblingen wie Javier Marias, Christoph Ransmayr und - Gipfel der Unkorrektheit - Victor Klemperer auf den Zahn gefühlt wird.
Der Verleger und Mitherausgeber Klaus Bittermann gab seinem dringend nötigen Kompendium den ironisch-idiotischen Titel "Sorge dich nicht, lese!", eine Anspielung auf ein Buch mit dem unironisch-idiotischen Titel "Sorge dich nicht, lebe!" eines mittlerweile verstorbnen Amerikaners namens Dale Carnegie, ein Lebenshilfemachwerk, das seit Jahren auf der Bestsellerliste steht und insofern ein interessantes Phantom ist, als es viele Millionen Male verkauft worden sein muß - aber niemand kennt irgendwen, der je dieses Buch auch nur in der Hand gehalten hat, das dem in Bern und München sitzenden Scherz-Verlag nonstop sprudelnde Erträge beschert.
Vor wenigen Wochen (am 28. September) teilten Anwälte der Münchner Kanzlei Gerstenberg (Urheberrecht, Brienner Straße; das feine Wort "Arco-Palais" schmückt die Anschrift) dem Tiamat Velag mit, daß "Sorge dich nicht, lebe!" ein "verkehrsbekannter" Titel sei, für den ihre Mandantin, der Scherz Verlag, Urheberschutz in Anspruch nehme. Der "berühmt gewordene Anfang 'Sorge dich nicht!'" sei bei beiden Büchern identisch, der "flüchtige Durchschnittsverbraucher", mit dem zu rechnen sei, könne die Titel verwechseln. Daher habe der Tiamat Verlag jegliche Verbreitung seines Buches "Sorge dich nicht, lese!" sofort zu stoppen und dem Scherz Verlag genaue Auskunft über Auflage und Erlöse des Titels zu eröffnen. Unterlassungserklärung anbei.
Hätte Klaus Bittermann unterschrieben, müßte er bei Zuwiderhandlung, das heißt, bei jedem ertappten (auch nur geduldeten) Verkauf pro Exemplar eine Vertragsstrafe von 10 000 Mark zahlen. Da der Scherz Verlag schon einmal gegen eine Parodie auf den Bestseller mit dem Titel "Sorge dich nicht, schwebe!" (Pendragon Verlag) juristische Schritte unternommen hatte, mußte Bittermann davon ausgehen, daß der kuriose Brief ernst gemeint war. Sein Anwalt setzte den Münchner Kollegen mit erstaunlicher Höflichkeit und Geduld auseinander, was einem normalen Menschen nicht erklärt zu werden braucht: daß der Scherz-Titel weder verletzt werde noch verwechselt werden könne, daß es also für den Scherz Verlag keinerlei Grund gäbe, Unterlassungen, Auskünfte und oder gar Schadensersatz zu beanspruchen. Im übrigen sei die Auflage (wie üblich bei Tiamat etwa drei Tausend) ohnehin so gut wie verkauft, auch von daher habe sich die Sache erledigt.
Zwei Wochen später, am 14. Oktober, erhält Bittermann eine Einstweilige Verfügung vom Landgericht München: Die besagte "Druckschrift" der Edition Tiamat muß aus dem Verkehr gezogen werden. Kosten des Verfahrens hat "Antragsgegner" Bittermann zu tragen. Streitwert 100 000 Mark.
Bis jetzt kann man Scherz und seinen Anwälten nicht mehr als die übliche juristische Wichtigtuerei, vielleicht noch profilneurotische Hysterie und anmaßende Überschätzung eigener Produkte vorwerfen. So dumm sind die Anwälte natürlich nicht, ihren eigenen Argumenten zu glauben. Kein Mensch wird diese Bücher je verwechseln. Das Gesetz bietet die Möglichkeit, etwas zu unternehmen, also unternimmt man was. Da läuft einfach etwas ab und verwandelt sich in eine Groteske. Doch auch wer Sinn für realsatirisches Geplänkel hat, findet; das ist nicht mehr komisch, wenn existenzbedrohende Kosten aufscheinen.
Schuld hat der Vorsitzende Richter, den man sich gleich als Fan des Scherz-Bestsellers oder Freund der Konzerne vorstellt - oder ist er einfach nur hoffnungslos übearbeitet? Wenn er sich die beiden Buchumschläge auch nur drei Sekunden angesehen hätte, hätte er in der Kanzlei Gerstenberg anrufen müssen, um, wie in solchen Fällen üblich, in einer halben Telephonminute die Sache vom Tisch zu fegen: Tag, Streicher hier, Ihr Antrag gegen Tiamat. . ., hm, ich rate doch dringlich, das zurückzuziehen, mir die Arbeit und Ihrer Mandantin die Blamage zu ersparen. Schönen Tag.
Statt zu bremsen und im Vorfeld zu schlichten, ließ sich der Richter von den Scherz-Anwälten zu der Verfügung gegen Tiamat bewegen. Viel Sinn für Geist kann der Mann nicht haben. (Vor einigen Monaten folgte er den Klagen des Herstellers eines obskuren Medikaments und untersagte einem Apotheker, das angeblich aus Haifischknochen gewonnene Mittel mit einem Schild "Der Scheißdreck des Monats" weiter in seinem Schaufenster auszustellen.)
Gegen eine Einstweilige Verfügung kann man Widerspruch einlegen, was für einen Ein-Mann-Verlag gegen einen Riesen (Scherz gehört zum Holtzbrinck-Konzern) nicht ratsam ist. Bittermann ruft einen der Scherz-Bosse an. Man kennt sich in der Branche. Man hat schon mal zusammengearbeitet. Es fallen markige Machthaberworte: Ich pfeife die Anwälte zurück! Der Pfiff war offenbar nicht laut genug.
Die Sache wird unerquicklich. Kläffende Köter machen einen nervös. Bittermann, der das Risiko nicht eingehen kann, den durchgeknallten Scherz-Verlag gerichtlich in seine Schranken zu verweisen, versucht es mit Einlenken, was demütigend, aber vernünftig ist. Er möchte seine paar hundert Restexemplare des Titels ungestört verkaufen. Die "Aufbrauchfrist" wird nicht eingeräumt. Bittermann geht noch weiter. Er rechnet seine Gewinne aus und bietet dem Riesen 600 Mark Schadensersatz an.
Man kann sich vorstellen, wie in der Gerstenberg-Kanzlei der Vorschlag ankommt. Im Arco-Palais diktiert ein Anwalt für 600 Mark gerade mal einen Dreizeiler. Entsprechend die Antwort: Bittermann habe einen "Verletzergewinn" erzielt. Die Zahl 12 499 Mark steht plötzlich im Raum. Gleichzeitig baut ein anderer Scherz-Boss im Branchenblatt Buchreport möglichen Vorwürfen vor. Scherz reagiere durchaus nicht unangemessen gegen Kleinverlage. "Wir schützen unsere Carnegie-Marke 'Sorge dich nicht. . .', sonst meint bald jeder, sich des Titels in irgendeiner Form bedienen zu können."
Ziemlich ärmlich, wie hier alberne Urheberrechts-Gefühle für einen albernen Titel entwickelt werden. Bald gehört Scherz zu der neuen Verlagsgruppe Droemer Weltbild und wird damit katholisch. Vielleicht lassen sie dann die Christenworte "Fürchtet euch nicht!" schützen. Vielleicht nehmen sie auch Verstand an und werden nächstenlieb.
"Verletzergewinn" ist ein perverses Wort aus einem kranken Juristenhirn. Ein Quasi-Sadomaso-Wort. Das Hickhack der Anwälte aber verzerrt, worum es bei der Sache geht. Der gute Kleine wird vom bösen Großen drangsaliert? Das wäre eine revolutionsromantisch vereinfachte Sicht. Es ist schlimmer. Es geht darum, daß der Schwachsinn den Scharfsinn tyrannisiert.
Es geht auch darum, daß man in Vorstandsetagen gern freundlich tut, aber seine Hunde trotzdem jagen läßt. Man kann nichts dafür, wenn sie das Wild reißen. Man hat gepfiffen. Man kann nichts dafür, daß Leute blöd genug sind, sich für 46 Mark Herrn Carnegies naive Ratschläge zu kaufen, gegen die Reader's-Digest-Heftchen noch Niveau haben. Ich kann mir vorstellen, wie einem als Scherz-Boss zumute ist. Kompensiert man? Oder akzeptiert man die Schwerkraft des Seichten wie ein Fernsehdeppen-Direktor, der einfach alles prima findet, was eine gute Einschaltquote hat.
Ich würde mich als Scherz-Mann genieren und kompensieren und heute noch bei der Edition Tiamat anrufen. Es gibt diese Möglichkeit, den Ruf des Hauses zu retten und nicht als peinlichster Verlag des Jahres dazustehen. Hallo! Herr Bittermann? Hier Scherz Verlag. Wir sind etwas entgleist. Pardon! Selbstverständlich übernehmen wir alle Kosten des von uns blödsinnigerweise angezettelten Verfahrens. Ihr Anwalt soll uns seine Rechnung schicken. Vergessen Sie den Quatsch mit der Aufbrauchfrist. Verkaufen Sie die restlichen Exemplare Ihres Buches, wie Sie wollen. Wenn Sie wüßten, wieviel lieber mir Ihr geistreiches Sorge-dich-nicht-Buch ist als unser dröges. Wissen Sie was: Drucken Sie nach! Ich nehme Ihnen tausend Exemplare ab. Das haben Sie verdient, für den Ärger, den wir Ihnen gemacht haben. Ich verschenke Ihr Buch an Mitarbeiter des Konzerns. Eine Buchaktion sozusagen, damit die nachlesen können, mit welchem Schrott wir Geld verdienen.
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